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   BPatG, 15.12.2015 - 17 W (pat) 46/13   

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https://dejure.org/2015,45420
BPatG, 15.12.2015 - 17 W (pat) 46/13 (https://dejure.org/2015,45420)
BPatG, Entscheidung vom 15.12.2015 - 17 W (pat) 46/13 (https://dejure.org/2015,45420)
BPatG, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 17 W (pat) 46/13 (https://dejure.org/2015,45420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Neuheit eines Patents über ein Verfahren zum Generieren von Abfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BPatG, 15.12.2015 - 17 W (pat) 46/13
    Damit kann dahingestellt bleiben, ob der beanspruchte Gegenstand gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 PatG vom Patentschutz ausgeschlossen ist, und ob der Patentanspruch 1 Merkmale enthält, die nicht die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder beeinflussen und somit bei einer Prüfung der erfinderischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 15.12.2015 - 17 W (pat) 46/13
    Mit dem nicht patentfähigen Patentanspruch 1 sind auch die nebengeordneten Patentansprüche 4, 7 und 10 sowie die Unteransprüche 2, 3, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 nicht schutzfähig, da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 15.12.2015 - 17 W (pat) 46/13
    Mit dem nicht patentfähigen Patentanspruch 1 sind auch die nebengeordneten Patentansprüche 4, 7 und 10 sowie die Unteransprüche 2, 3, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 nicht schutzfähig, da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).
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